Für viele Autofahrer in Deutschland steht aktuell eine gesetzliche Frist an: Wer seinen Führerschein umtauschen muss, sollte die Termine im Januar 2026 nicht verpassen. Als Ihr Partner für Mobilität bei der Voigt Automobile GmbH fassen wir die technischen und regulatorischen Details für Sie zusammen, damit Sie rechtssicher auf den Straßen unterwegs sind.
Die aktuelle Deadline: 19. Januar 2026
Der Prozess des stufenweisen Führerschein-Umtauschs hat bereits im Jahr 2022 begonnen. Aktuell rückt eine spezifische Gruppe von Dokumenten in den Fokus der Behörden.
Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Dies betrifft nicht nur Personen, die in diesem Zeitraum ihre Fahrerlaubnis erstmalig erworben haben. Auch Fahrer, die in diesen Jahren ein Ersatzdokument – beispielsweise nach einem Verlust – erhalten haben, sind von der Umtauschpflicht betroffen.
Wer ist von der aktuellen Frist ausgenommen?
Eine wesentliche Ausnahmeregelung betrifft die Geburtsjahrgänge vor 1953. Personen, die vor diesem Jahr geboren wurden, müssen ihr Dokument – unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Scheckkartenführerschein handelt – erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
Der Zeitplan: Gestaffelte Fristen im Überblick
Um eine Überlastung der Fahrerlaubnisbehörden durch ca. 42 Millionen betroffene Bürger zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die Fristen gestaffelt. Die Einteilung erfolgt nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments (für Plastikkarten ab 1999) oder nach dem Geburtsjahr des Inhabers (für Papierführerscheine bis 1998).
Fristen für Plastikkarten-Führerscheine (ausgestellt 1999 bis 2013)
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
| 1999 – 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 – 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 – 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Warum muss man den Führerschein umtauschen?
Hinter der Umtauschaktion stehen EU-weite Vorgaben. Das Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen, fälschungssicheren Formats für alle EU-Bürger bis zum Jahr 2033.
- Einheitlichkeit: Aktuell existieren in der EU etwa 100 verschiedene Führerschein-Varianten. Diese sollen durch ein standardisiertes Plastikkarten-Format ersetzt werden.
- Sicherheit: Die Erfassung in einer zentralen Datenbank soll Missbrauch erschweren.
- Aktualität: Neue Dokumente sind auf 15 Jahre befristet. Dies stellt sicher, dass biometrische Daten und Passfotos regelmäßig aktualisiert werden, was Fälschungen erschwert.
Der administrative Ablauf: Was Sie benötigen
Der Umtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Ihre bestehende Fahrerlaubnis und die erworbenen Klassen bleiben unverändert bestehen und werden in das neue Dokument übertragen. Eine erneute Prüfung oder eine Gesundheitsuntersuchung ist für PKW- und Motorrad-Führerscheine (Klassen A und B) nicht erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle an Ihrem Wohnsitz benötigen Sie:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto.
- Den aktuellen Führerschein.
- Sollte Ihr alter Führerschein von einer Behörde an einem anderen Wohnort ausgestellt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde notwendig.
Kosten und Bearbeitungsdauer
Die Gebühr für den Umtausch liegt in der Regel bei 26,50 Euro. Falls ein Direktversand durch die Bundesdruckerei gewünscht ist, fallen zusätzlich ca. 6,50 Euro an.
Wichtig: Die Bearbeitung kann je nach Region und Auslastung der Behörden einige Wochen bis zu drei Monate dauern. Es wird empfohlen, Termine frühzeitig zu buchen und die Terminbestätigung als Nachweis auszudrucken.
Konsequenzen bei Missachtung der Frist
Wer die Frist versäumt und weiterhin mit dem alten Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Verwarnungsgeld: Bei einer Polizeikontrolle droht ein Verwarnungsgeld von derzeit 10 Euro.
- Keine Straftat (PKW/Motorrad): Da die Fahrerlaubnis an sich bestehen bleibt, handelt es sich beim Fahren mit abgelaufenem Dokument nicht um eine Straftat. Dies gilt jedoch nicht für LKW- und Busfahrer – hier ist das Fahren ohne gültiges Dokument eine Straftat mit entsprechend harten Sanktionen.
- Probleme im Ausland: Ein abgelaufener Führerschein kann insbesondere im Ausland oder bei der Anmietung von Leihwagen zu erheblichen Komplikationen führen.
Die Voigt Automobile GmbH rät daher allen Kunden, das Ausstellungsdatum ihres Scheckkarten-Führerscheins zeitnah zu prüfen.




